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Medieninhaber und für den Inhalt verantwortlich:

Atelier nordbrise Fotografie
Eva Miehe, Fotografin & Grafikdesignerin
Freigericht 6
3691 Nöchling, Österreich

Tel. +43 (o)699 11 723 234
eva@atelier-nordbrise.com
www.atelier-nordbrise.com

Wirtschaftskammer Niederösterreich (Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation)
Alle Preise inklusive 20% MwSt.

Urheberrechtshinweis
Sämtliche Daten, Texte und Bilder sind Eigentum von Eva Miehe – Atelier nordbrise Fotografie und urheberrechtlich geschützt. Unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe, im Allgemeinen das Downloaden oder Kopieren einzelner Inhalte oder kompletter Seiten, insbesondere von Datenbanken meiner Website, können sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verfolgt werden. Die private Verwendung bedarf meiner ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) ANWENDBARKEIT & GELTUNGSBEREICH DER AGB
1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern Eva Miehe (Atelier nordbrise) ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.
1.2 Eva Miehe (Atelier nordbrise) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderung durch Eva Miehe (Atelier nordbrise) bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.4. Angebote von Eva Miehe (Atelier nordbrise) sind freibleibend und unverbindlich.
1.5 “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle von Eva Miehe (Atelier nordbrise) hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (jpg als Daten, Fachabzüge). Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil von Eva Miehe (Atelier nordbrise) und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.

2.) URHEBERRECHT
Das Urheberrecht sämtlicher Bilder, Daten und Text liegt immer bei Eva Miehe (Atelier nordbrise). Die Nutzung selbiger, insbesondere die Weiterverbreitung, Bearbeitung oder das Downloaden der Inhalte für gewerbliche oder private Zwecke sind ausdrücklich verboten. Die von Eva Miehe (Atelier nordbrise) hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde. Überträgt Eva Miehe (Atelier nordbrise) die Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Eva Miehe (Atelier nordbrise). Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist Eva Miehe (Atelier nordbrise), als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass Eva Miehe (Atelier nordbrise) als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Eva Miehe (Atelier nordbrise) zum Schadensersatz. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von Eva Miehe (Atelier nordbrise) auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweiligen. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde. Die Roh-Daten (RAW‘s) verbleiben bei Eva Miehe (Atelier nordbrise). Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

3.) LEISTUNGEN & PREISE
Es gelten die Preise und Leistungen der aktuellen Preisliste. Abweichungen von der Bildpreisliste sind schriftlich festzuhalten. Nach der Bearbeitung stellt Eva Miehe (Atelier nordbrise) dem Auftraggeber seine Bilder im Atelier zur Anschauung durch eine Bildpräsentation zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann. Nach dem die Auswahl getroffen wurde ist die Zahlung per Überweisung fällig.

4.) LEISTUNG & GEWÄHRLEISTUNG
4.1. Eva Miehe (Atelier nordbrise) wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Eva Miehe (Atelier nordbrise) kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist Eva Miehe (Atelier nordbrise) hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesonders für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
4.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person von Eva Miehe (Atelier nordbrise) liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.
4.4 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Bei eigenständigem Ausdrucken durch den Auftraggeber können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel.
4.5 Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

5.) VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Fällige Honorare sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 10 (in Worten: zehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen von Eva Miehe (Atelier nordbrise).

6.) HAFTUNG
Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Eva Miehe (Atelier nordbrise) oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.

7.) VERTRETUNG
Gegen Eva Miehe (Atelier nordbrise) gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Verletzung von gesetzlichen und /oder vertraglichen Neben-und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder Vorsätzliches Verhalten seitens Eva Miehe (Atelier nordbrise) verursacht worden ist. Sollte auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse Verkehrsstörungen etc. (auch Familienangehörige) Eva Miehe (Atelier nordbrise) zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen , kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden übernommen werden. Sollte Eva Miehe (Atelier nordbrise) kurzfristig ausfallen, bemüht sie sich um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht! Eva Miehe (Atelier nordbrise) verwahrt die Daten sorgfältig.

8.) LEISTUNGSSTÖRUNG & AUSFALLHONORAR
Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die Eva Miehe (Atelier nordbrise) nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Eva Miehe (Atelier nordbrise), sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Eva Miehe (Atelier nordbrise) auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass Eva Miehe (Atelier nordbrise) kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Eva Miehe (Atelier nordbrise) auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht Eva Miehe (Atelier nordbrise) ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag vor dem gebuchten Termin: 25% Storno. 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 50 %, ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie z.B.: Visagistin, usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr von Eva Miehe (Atelier nordbrise).

9.) DATENSCHUTZ
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Eva Miehe (Atelier nordbrise) verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

10.) LIEFERZEITEN & REKLAMATIONEN
Eva Miehe (Atelier nordbrise) liefert ihre Arbeiten binnen 4 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Fotolabors oder dessen Transportfirma etc. stellen keine Reklamationsgrund dar. Eva Miehe (Atelier nordbrise) haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sämtliche Arbeiten werden von Eva Miehe (Atelier nordbrise) mit größtmöglichster Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.

11.) SALVATORISCHE KLAUSEL
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

12.) SCHLUSSBESTIMMUNG
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort stets der Sitz des Auftragnehmers. Durch die Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber meine Geschäftsbedingungen an.